Die Leistungen der Challenge Limousine & Service GmbH (im folgenden CLS genannt) werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Wirksame Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für Verträge zur Anmietung von CLS- Limousinen, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn er von CLS schriftlich oder telefonisch bestätigt wird.
Tarifliste und Leistungsbestätigungen sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
§ 2 Preise
Es gelten die im Angebot von CLS schriftlich übermittelten Preise.
Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise gemäß der jeweils gültigen CLS- Preisliste berechnet. Der Preis setzt sich zusammen aus einer Stundenmiete inklusive der gefahrenen Kilometer. Bei Überschreitung der Kilometerpauschale von 20 Kilometern, wird ein im Vertrag vereinbartes zusätzliches Entgelt pro gefahrenen Kilometer berechnet. Abrechnungsgrundlage hierfür ist der Tageskilometerzähler im Tachometer, den der Kunde vor Fahrantritt als auch bei Fahrende überprüfen kann.
Alle genannten Preise sind Nettopreise.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Buchungen und Anmeldungen können sowohl telefonisch, per E-Mail, per Fax oder schriftlich erfolgen. Im Falle telefonischer Buchungen oder Buchungen per E-Mail kommt der Vertrag zustande, wenn eine von CLS übersandte und vom Kunden vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Buchungsbestätigung an CLS zurückgesandt wird, wobei Faxrücksendung genügt. Bei sonstiger schriftlicher Buchung kommt der Vertrag zustande, wenn CLS das ihr vom Kunden vollständig ausgefüllte Buchungsformular schriftlich bestätigt. Bis zum Eingang der schriftlichen Bestätigung kann das Fahrzeug anderweitig zur Verfügung gestellt werden, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche herleiten kann.
Kurzfristig eingehende Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung der Zeitverhältnisse erledigt. Dabei kann es auch zum Einsatz eines Kooperationspartners kommen. Durch Verkehrstaus verursachte Terminprobleme und deren Folgen bleiben gegenüber CLS anspruchslos.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung unmittelbar nach Vertragsabschluss. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Sollte eine Zahlung nicht termingerecht erfolgen, ist CLS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz berechnet sich, wie im § 6 dargestellt.
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag auch ohne Vorlage eines wichtigen Grundes zurückzutreten. In diesem Fall hat er gegenüber CLS den im § 6 geregelten Ersatz zu leisten.
Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet CLS den Kunden Zinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und für die 2. und jede weitere Mahnung € 10,00 Mahngebühr.
Bei Aufträgen deren Gesamtsumme € 2.500,00 übersteigt, ist CLS berechtigt bis zu 50 % des Auftragswertes vor dessen Beginn zu verlangen.
Bei Zahlungen via Kreditkarte erhebt CLS ein Disagio von 5 % auf den Rechnungsbetrag.
§ 5 Änderung der vereinbarten Leistungen
Wünscht der Kunde eine Änderung des Leistungszeitraumes, erhöht sich der vereinbarte Preis um € 30 je angefangene Stunde. Wünscht der Kunde die Änderung der Abholadresse, hat der Kunde CLS die Mehraufwendungen zu ersetzen. Mehraufwendungen werden durch eine angemessene Preiserhöhung ausgeglichen.
CLS ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, z. B. durch nicht zumutbare Wetterbedingungen durch Schneefall, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.
§ 6 Vertragsstornierung
Sollte CLS wegen Nichtzahlung des Fahrpreises gemäß § 4 vom Vertrag zurücktreten, der Kunde von seinem freien jederzeitigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder der Vertrag aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Durchführung kommen, so hat der Kunde an CLS pauschalierten Ersatz für die bis dahin getätigten Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu leisten.
Dies bedeutet im Einzelnen bei Nichtdurchführung des Vertrages bzw. Rücktritt
a) bis 3 Tage vor Fahrantritt – 20 % des Fahrpreises,
b) bis 1 Tag vor Fahrantritt – 50 % des Fahrpreises und
c) am Tage der Fahrt – 75 % des Fahrpreises.
Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet CLS unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung.
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn sie von CLS schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei CLS an. Bei mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von CLS schriftlich bestätigt wurde.
Der Kunde ist berechtigt den niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.
Für Fremdleistungen (z. B. Hotel, Restaurantreservierung, Flugzeug, Hubschrauber u.ä.), die von unseren Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und –gebühren, die wir mit der Auftragsbestätigung ohne Aufschlag darstellen.
§ 7 Beförderung
Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen von CLS oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist CLS oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet CLS den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.
Die Disposition der Fahrzeuge unterliegt ausschließlich CLS.
Die eingesetzten Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Auf besonderem Wunsch und nach Möglichkeit wird ein Raucherfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder anderen Aufsichtspflichtigen an der Fahrt teilnehmen.
Die allgemeine Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen in Deutschland liegt bei 130 Km/ h. Allgemein darf nur auf Wunsch des Fahrgastes oder nach Absprache und im Rahmen der Gesetze schneller gefahren werden.
Bei Verzögerungen oder Verspätungen deren Ursache bei CLS liegen, erhält der Kunde je angefangene 30 Minuten eine Gutschrift in Höhe von € 15,00 auf den Rechnungsbetrag. Verzögerungen und Verspätungen anderen Ursprungs werden berechnet.
§ 8 Autotelefon
Der Kunde trägt die durch die Benutzung des Autotelefons entstandenen Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.
§ 9 Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei vorheriger Vereinbarung gestattet. CLS kann für die Mitnahme einen erhöhten Fahrpreis verlangen.
§ 10 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schaden. Dies beinhaltet unter anderem Schäden und Verunreinigungen, die über das Maß der vertragsgerechten Nutzung hinausgehen sowie bei unsachgemäßer Bedienung der Einrichtung. Die Beseitigung der Schäden bzw. Verunreinigungen erfolgt durch CLS oder in deren Auftrag durch einen Dritten. Die hierdurch entstandene Kosten sowie mögliche Folgeschäden hat der Kunde zu tragen.
§ 11 Haftung von CLS
Für Schäden übernimmt CLS keine Haftung, es sei denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CLS bzw. des Chauffeurs zurückzuführen.
Bei Sachschäden wird die Haftung von CLS auf € 500,00 pro Buchung begrenzt.
CLS übernimmt keinerlei Haftung, dass das vereinbarte Fahrziel innerhalb der vereinbarten Fahrzeit erreicht wird.
CLS darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden gerechtfertigt hält. Macht CLS hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.
§ 10 Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
a) Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit unbegrenzter Deckungssumme.
§ 11 Datenverarbeitung
CLS darf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
§ 12 Gerichtsstand
Als vereinbarter Gerichtstand für alle Streitigkeiten gilt München.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam
sein oder später werden, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit
unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt
der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmung
eine vorhergesehene Lücke aufweist.